Unfall-Assistenzleistung SofortHilfe
Sie würden nach einem Unfall gern zuhause versorgt werden? Wer hilft Ihnen beim Waschen und Anziehen? Eventuell sogar beim Essen und Trinken? Beim Einkaufen? Wer kümmert sich um den Hund und den Garten? Viele Fragen - eine Antwort: die vielen helfenden Hände aus Ihrem Unfallschutz Vital. Die Assistenzleistung SofortHilfe kann Ihnen das beruhigende Gefühl geben, im Fall der Fälle jemanden an Ihrer Seite zu wissen.
Wir bieten Ihnen bei Hilfebedürftigkeit im vereinbarten Umfang zum Beispiel:
- Beratungsservice
Beratung rund um den Unfall, zum Beispiel zu Diagnose- und Behandlungsmethoden, ärztlicher Zweitmeinung
- Hilfe- und Pflegeleistungen
- Installation eines Hausnotrufs - sofern möglich
- Menüservice, Besorgungen, Einkäufe
- Begleitung bei Arzt- und Behördengängen
- Wohnungsreinigung, Wäscheversorgung
- Gartenpflege, Vermittlung einer Haustierbetreuung
- Grundpflegeleistungen, zum Beispiel Körperpflege oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Pflegeberatung, Pflegeschulung für Angehörige
- bis zu 48-stündige Tag- und Nachtwache nach Krankenhausentlassung bzw. ambulanter Operation
- Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch
Der Oberschenkelhalsbruch zählt zu den häufigsten und langwierigsten Verletzungen im fortgeschrittenen Alter. Deshalb sichern wir ihn zusätzlich mit 1.000 Euro Sofortleistung ab.
Unfall-Assistenzleistung MobilHilfe
Das Ziel: mobil und unabhängig sein. Damit Sie nach einem Unfall mobil bleiben, bieten wir Ihnen im vereinbarten Umfang zum Beispiel:
- Beratungsservice
Beratung rund um den Unfall, zum Beispiel zu Diagnose- und Behandlungsmethoden, ärztlicher Zweitmeinung
- Fahrdienste
- zum Arzt, zur Krankengymnastik oder zur Reha
- zum Friseur oder zur Fußpflege
- zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, zur Arbeit
- Zubringerdienst zur vorab gebuchten Urlaubsfahrt
- zu geplanten Veranstaltungen, zum Beispiel zur Familienfeier
- Kosten rund um Haus und Auto
Ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent erstatten wir Kosten für einen Umzug, den Umbau von Haus, Wohnung und Auto im vereinbarten Umfang
- Dolmetscherkosten
Nach einem Unfall im Ausland übernehmen wir Beauftragung eines Dolmetschers und die Kosten bis zu 2.500 Euro
Hohe Fachkompetenz
Unsere Unfall-Assistenzleistungen, die Sie zusammen mit unserem Grundschutz vereinbaren können, werden deutschlandweit von qualifizierten Dienstleistern erbracht. Unsere Kooperationspartner sind Spezialisten auf ihrem Gebiet.
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ERGO Versicherung AG
Nach einem Unfall müssen unter Umständen finanzielle Belastungen aufgefangen werden. Beispielsweise Kosten für barrierefreie Umbauten oder für praktische Hilfe im Leben. Woher aber das Geld nehmen, wenn Sie dafür kein finanzielles Polster haben? Denn von staatlicher Seite können Sie kaum Hilfe erwarten.
Kapitalleistung bei Invalidität
Ist durch einen Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt, kann die Kapitalleistung für unfallbedingte Folgekosten eingesetzt werden, zum Beispiel für den Erwerb einer barrierefreien Immobilie. Die Leistung wird ab jedem messbaren Invaliditätsgrad als einmalige Kapitalzahlung erbracht. Sie basiert auf der vereinbarten Versicherungssumme und richtet sich nach dem Grad der Invalidität.
Kapitalleistung bei Invalidität jetzt berechnen
Bei höheren Invaliditätsgraden ist mit einem steigenden finanziellen Bedarf zu rechnen. Mit unserem Mehrleistungs- und Progressionsmodell können Sie zusätzlich eine Vervielfachung der Kapitalleistung vereinbaren. In beiden Modellen kann die Leistung bis zum Dreifachen der vereinbarten Grundsumme ansteigen.
Rentenleistung bei Invalidität
Die Rentenleistung soll unfallbedingte Einkommensverluste mindern und helfen, den Lebensunterhalt zu decken. Sie ist außerdem hilfreich, um laufende Zahlungsverpflichtungen wie zum Beispiel Miete oder Kredite zahlen zu können.
Die Rente wird monatlich ein Leben lang gezahlt. Die Höhe der Leistung basiert auf der vereinbarten Versicherungssumme und richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Sie erhalten diese ab 50 Prozent Invalidität. Eine Verdoppelung der Leistung ist ab 90 Prozent Invalidität möglich.
Individuell versicherbare Leistungen
Sie können den Grundschutz des ERGO Unfallschutzes Vital nicht nur um die Assistenzleistungen erweitern, sondern auch um folgende Leistungsarten:
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Krankenhaus-Tagegeld: Bei stationärem, unfallbedingten Krankenhausaufenthalt zahlen wir Ihnen ein Krankenhaus-Tagegeld. Bei Unfällen im Ausland erhalten Sie ab dem ersten Tag die doppelte Leistung. Bei ambulanten chirurgischen Operationen zahlen wir fünf Tagessätze des vereinbarten Krankenhaus-Tagegeldes.
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Zuschuss Krankenhausaufenthalt: Der obligatorische Selbstbehalt, den gesetzlich Krankenversicherte zu leisten haben, wird bis zu vereinbarten Höhe übernommen, sofern der Krankenhausaufenthalt aufgrund der Unfallfolgen notwendig ist. Insbesondere bei längeren Krankenhausaufenthalten ist diese Leistung eine wirkungsvolle Entlastung.
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Todesfallleistung: Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, wird die vereinbarte Todesfallsumme fällig und an Ihre Erben bzw. den Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Immer im vereinbarten Umfang mitversichert sind:
- mitreisende minderjährige Enkelkinder im Urlaub
- Kosten für kosmetische Operationen
- Rettungs- und Bergungskosten
- Unfälle durch Herzinfarkt, Schlaganfall, Medikamenteneinnahme
- Infektionen durch Zeckenstich (FSME, Borreliose)
- Tollwut, Wundstarrkrampf
Vorteile, die überzeugen
- Treue-Plus
Kundentreue belohnen wir: Sind Sie bereits zwei Jahre bei uns unfallversichert, dann erhalten Sie durch das Treue-Plus höhere Leistungen im Schadenfall ohne Mehrbeitrag. Erhöht wird die Kapital-/Rentenleistung bei Invalidität oder die Todesfallleistung um erzielte Gewinnanteile. Die Höhe wird durch die Anzahl der Versicherungsjahre bestimmt und ist keine Garantie-Leistung.
- Familien-Plus
Bei Heirat ist der hinzu kommende Ehepartner ab diesem Tag sechs Monate lang mit bestimmten Versicherungssummen mitversichert. Das gilt auch für durch Geburt oder Heirat hinzu kommende minderjährige Kinder. Wenn wir innerhalb von sechs Monaten informiert werden, verlängert sich der Versicherungsschutz auf zwölf Monate.
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ERGO Versicherung AG
Weltweiter Versicherungsschutz
Der ERGO Unfallschutz gilt weltweit, rund um die Uhr im beruflichen und außerberuflichen Bereich.
Was gilt als Unfall?
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Auch das zählt bei uns als Unfall:
- Oberschenkelhalsbruch - unabhängig von der Ursache
- durch Zeckenstich übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen zum Beispiel infolge von Herzinfarkt oder Schlaganfall oder infolge der Einnahme ärztlich verordneter Medikamente
- tauchtypische Gesundheitsschädigungen, zum Beispiel Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen
- Unfälle bei der Bemühung zur Rettung von Menschenleben, Tieren oder Sachen
- Unfälle bei der rechtmäßigen Verteidigung gegen Angriffe Dritter
- unfreiwilliges Erfrieren, Ersticken, Ertrinken
- Gesundheitsschäden durch plötzlich einwirkende Gase, Dämpfe oder andere flüchtige Stoffe
- Bauch- und Unterleibsbrüche durch ein Unfallereignis
- Impfschäden
- Vergiftungen (ausgenommen Nahrungs- und Genussmittelvergiftungen)
Versichert sind zum Beispiel nicht:
- Kosten für Krankheitsfolgen. Akutbehandlungskosten übernimmt grundsätzlich Ihre Krankenversicherung. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Ärzte, Krankenhäuser und Arzneimittel
- Unfälle infolge Drogenkonsums
- Unfälle als Führer eines Luftfahrzeugs
Wichtig zu wissen
Wir leisten für Beeinträchtigungen, die auf einen Unfall zurückzuführen sind. Wirken Krankheiten oder Gebrechen bei der durch einen Unfall verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mit, kürzen wir die Leistung. Aber nur, wenn die Mitwirkung dieser Krankheiten oder Gebrechen mindestens 50 Prozent beträgt.
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ERGO Versicherung AG
Der ERGO Unfallschutz kann Versorgungslücken schließen, die durch die Träger der Sozialversicherung gar nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind.
Gesetzliche Unfallversicherung
- Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit, zum Beispiel im Straßenverkehr, zu Hause, beim Sport oder im Urlaub. Aber genau dann haben Sie keinen gesetzlichen Unfallschutz. Denn dieser leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen.
- Rentner sind nicht über die gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
- Bei Berufsunfällen leistet die gesetzliche Unfallversicherung erst ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit.
- Hausfrauen und die meisten Selbstständigen sind nicht gesetzlich versichert.
- Viele Folgekosten werden nicht getragen. Zum Beispiel die, die für die Hilfe bei der Bewältigung des Alltags anfallen. Oder für die Wiederherstellung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit.
Krankenkasse
Die Krankenkasse erbringt die medizinische Erst- und Grundversorgung und trägt die Kosten der Heilbehandlung.
Privater Unfallschutz ist wichtig
Der Gesetzgeber kann nicht für alles sorgen. Folgekosten, die durch einen Unfall entstehen, werden von staatlicher Seite in der Regel nicht übernommen. Beispielsweise die Kosten für die Hilfe im Alltag, Fahrdienste oder einen persönlichen Reha-Trainer müssten Sie aus eigener Tasche bezahlen.
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